Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Alles rund um digitale Barrierefreiheit nach WCAG

Die WCAG sind der internationale Standard für digitale Barrierefreiheit und legen fest, wie Websites, Apps und digitale Inhalte für alle zugänglich gestaltet werden. Sie bilden die technische Grundlage des BFSG und dienen als Maßstab für inklusive und rechtssichere Online-Angebote. Die folgenden Inhalte zeigen, was die WCAG ausmacht, wie sie aufgebaut sind und welche Anforderungen Unternehmen erfüllen müssen.

Internationale Richtlinien für barrierefreie Websites, Apps und digitale Anwendungen

Erfüllt gesetzliche Anforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Mehr Nutzerfreundlichkeit, Reichweite und Inklusion im digitalen Raum

Was sind die WCAG?

Die Web Content Accessibility Guidelines sind internationale Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit. Sie wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt, um einheitliche und verbindliche Standards für barrierefreie Websites und digitale Anwendungen zu schaffen. Ziel dieser Vorgaben ist es, allen Menschen den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Die Richtlinien legen fest, wie Webinhalte aufgebaut, gestaltet und programmiert werden müssen, damit sie für alle Nutzergruppen zugänglich sind. Dabei berücksichtigen sie verschiedene Arten von Beeinträchtigungen, darunter Seh- und Hörbehinderungen, motorische Einschränkungen sowie kognitive oder sprachliche Barrieren. So entsteht die Grundlage für ein inklusives Internet, das niemanden ausschließt.

Ein besonderer Vorteil dieser Standards ist ihre Technologieunabhängigkeit. Sie lassen sich auf Websites, Apps und digitale Anwendungen jeder Art anwenden und werden regelmäßig überarbeitet, um aktuelle technische Entwicklungen, Geräte und Nutzungsszenarien zu berücksichtigen. Dadurch bleiben sie langfristig relevant, zukunftssicher und international vergleichbar.

Ziele der Richtlinien

Das übergeordnete Ziel besteht darin, digitale Gleichberechtigung zu gewährleisten. Barrierefreiheit wird dabei nicht als Zusatz verstanden, sondern als fester Bestandteil moderner digitaler Kommunikation. Die Vorgaben schaffen klare Leitlinien, um das Internet zu einem Raum zu machen, der für alle Menschen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten – zugänglich ist.

Die wichtigsten Ziele lassen sich zusammenfassen als:

Gleichberechtigter Zugang zu digitalen Informationen, Diensten und Produkten für alle Menschen

Förderung von Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe im digitalen Raum

Schaffung international einheitlicher und überprüfbarer Standards für Barrierefreiheit

Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit und Verständlichkeit digitaler Angebote

Sicherstellung technologischer Zukunftsfähigkeit und nachhaltiger Webgestaltung

Fünf Personen sitzen an Tisch mit Laptops, Notizblöcken und Kaffeebechern; auf einem Laptop sind Codezeilen und Daten sichtbar.

Rechtliche Bedeutung der WCAG

Die internationalen Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit bilden die technische Grundlage vieler gesetzlicher Regelungen und werden in Deutschland im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) direkt aufgegriffen. Dieses Gesetz, das am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft getreten ist, verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen dazu, ihre Online-Angebote barrierefrei zu gestalten.

Konkret betrifft dies eine Vielzahl digitaler Schnittstellen, von Websites und Online-Shops über Banking- und Buchungsplattformen bis hin zu Apps und E-Book-Readern. Auch Softwarelösungen und Self-Service-Terminals, etwa Fahrkartenautomaten oder Check-in-Systeme, müssen die Anforderungen erfüllen.

Damit dienen die Richtlinien nicht nur als technische Orientierung, sondern auch als rechtlich verbindlicher Rahmen für eine inklusive digitale Gesellschaft. Sie unterstützen Unternehmen und Organisationen dabei, digitale Inhalte so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen gleichermaßen genutzt werden können. Das Ergebnis ist eine barrierefreie digitale Infrastruktur, die den Zugang zu Information, Kommunikation und Online-Services für alle Menschen sicherstellt, unabhängig von Fähigkeiten oder technischen Hilfsmitteln.

Person sitzt am Schreibtisch und tippt auf Laptop, umgeben von Symbolen für Datenschutz und Kommunikation.

Aufbau und Struktur der WCAG

Die Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit sind mehrstufig aufgebaut und ermöglichen eine klare, überprüfbare Umsetzung. Grundlage bilden vier übergeordnete Prinzipien, die definieren, wie Inhalte gestaltet sein müssen, damit sie von allen Menschen genutzt werden können. Ergänzend dazu sorgen spezifische Anforderungen und messbare Erfolgskriterien dafür, dass Barrierefreiheit nicht nur ein Ziel bleibt, sondern konkret bewertet und umgesetzt werden kann.

Diese Struktur schafft einen verlässlichen Rahmen: von den grundlegenden Prinzipien über deren praktische Anwendung bis hin zur Bewertung der erreichten Zugänglichkeit. So wird sichergestellt, dass digitale Angebote nicht nur technisch funktionieren, sondern tatsächlich inklusiv nutzbar sind.

Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Nutzergruppen erfassbar sein, unabhängig davon, ob sie sehen, hören oder technische Hilfsmittel wie Screenreader verwenden. Dazu gehören Alternativtexte für Bilder, Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos sowie gut lesbare Schriftarten und passende Farbkontraste. Auch vergrößerbare Texte und flexible Layouts erleichtern die Wahrnehmung.

Bedienbar: Digitale Inhalte müssen vollständig steuerbar sein, egal ob per Maus, Tastatur oder Spracheingabe. Schaltflächen sollten groß genug sein, Formulare übersichtlich gestaltet und Navigationselemente logisch angeordnet sein. Bewegte Inhalte oder automatische Slideshows müssen sich pausieren oder stoppen lassen, damit sie niemanden ausschließen.

Verständlich: Informationen und Abläufe müssen nachvollziehbar und klar formuliert sein. Dazu zählen verständliche Sprache, eindeutige Beschriftungen und konsistente Bedienlogiken. Auch Fehlermeldungen in Formularen oder Anleitungen für Eingaben tragen zur Verständlichkeit bei und verhindern unnötige Hürden.

Robust: Digitale Inhalte müssen auf allen Geräten und in allen Browsern funktionieren, auch mit assistiven Technologien wie Screenreadern oder Sprachausgabesystemen. Eine saubere Programmierung und semantisch korrektes HTML stellen sicher, dass Inhalte langfristig kompatibel und zugänglich bleiben.

Zwei Personen stehen vor einem großen Computerbildschirm und interagieren damit.

Konformitätsstufen A, AA und AAA

Die Konformitätsstufen zeigen, wie umfassend eine Website oder Anwendung die Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit erfüllt. Sie dienen als Maßstab für Qualität und Nutzbarkeit: von der grundlegenden Zugänglichkeit (Level A) über den anerkannten Standard (Level AA) bis hin zur vollständigen, optimalen Barrierefreiheit (Level AAA).

Je höher die Stufe, desto besser ist das digitale Angebot auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Nutzerinnen und Nutzern abgestimmt und desto stärker erfüllt es die gesetzlichen Vorgaben für Barrierefreiheit.

Level A

Diese Stufe beseitigt die größten Hürden und stellt sicher, dass digitale Inhalte grundsätzlich zugänglich sind. Sie bildet die technische Basis für barrierefreie Websites und Anwendungen. Die folgenden Punkte zeigen typische Anforderungen auf diesem Niveau.

Alternativtexte für Bilder, Icons und Grafiken ermöglichen Screenreadern die korrekte Wiedergabe visueller Inhalte.

Tastaturbedienbarkeit ist gewährleistet – alle Links, Buttons und Formulare lassen sich ohne Maus nutzen.

Bewegte oder blinkende Elemente können pausiert oder gestoppt werden, um Nutzer nicht zu überfordern.

Level AA

Diese Stufe gilt als internationaler Standard und ist Grundlage vieler gesetzlicher Regelungen. Eine WCAG 2.1 AA oder WCAG 2.2 AA-konforme Website erfüllt alle wesentlichen Anforderungen, um Inhalte für die Mehrheit der Nutzergruppen zugänglich zu machen.

Farbkontraste erfüllen mindestens das Verhältnis 4,5:1 und sichern Lesbarkeit für Menschen mit Sehschwächen.

Formulare enthalten klare Beschriftungen, Fehlermeldungen und Eingabehilfen, um die Nutzung zu erleichtern.

Interaktive Elemente wie Menüs, Buttons oder Slider sind per Tastatur bedienbar und visuell erkennbar.

Level AAA

Diese Stufe steht für höchste Barrierefreiheit und geht über gesetzliche Anforderungen hinaus. Sie bietet das bestmögliche Nutzererlebnis für alle Menschen, unabhängig von Einschränkungen oder technischen Hilfsmitteln.

Inhalte werden zusätzlich in leichter Sprache oder mit vereinfachten Texten angeboten.

Multimediale Inhalte enthalten Untertitel, Audiodeskriptionen oder Gebärdensprachversionen.

Erweiterte Kontrastwerte, flexible Layouts und anpassbare Schriftgrößen sorgen für optimale Lesbarkeit.

Für wen gelten die WCAG-Richtlinien?

Die Richtlinien für digitale Zugänglichkeit gelten für alle, die Online-Inhalte oder digitale Dienste bereitstellen. Dazu gehören Unternehmen, Behörden, Bildungseinrichtungen und öffentliche Organisationen ebenso wie Anbieter von Apps, Online-Shops, Buchungsplattformen oder Softwarelösungen. Wer digitale Produkte oder Dienstleistungen veröffentlicht, ist verpflichtet, sie so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können unabhängig von Einschränkungen oder Endgeräten.

Besonders wichtig sind die Vorgaben für öffentliche Stellen und Anbieter von Online-Diensten, die der Allgemeinheit zugänglich sein müssen, etwa Verwaltungsportale, Banken, Versicherungen, Verkehrsunternehmen oder Telekommunikationsanbieter. Auch private Unternehmen, die digitale Angebote bereitstellen oder vertreiben, müssen diese Anforderungen erfüllen, da sie im deutschen Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit verbindlich verankert sind.

Die internationalen Standards für digitale Zugänglichkeit bilden zugleich die Grundlage vieler weiterer Regelwerke. Dazu gehören der ADA (Americans with Disabilities Act) in den USA, die deutsche BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) sowie die europäische Norm EN 301 549, die Anforderungen an Software, Websites und mobile Anwendungen in der gesamten EU definiert.

Damit gelten die Richtlinien für nahezu alle digitalen Schnittstellen, über die Menschen mit Unternehmen, Behörden oder Dienstleistungen in Kontakt treten, von der einfachen Website bis zur komplexen Online-Plattform.

Zwei Personen an Holztisch: eine zeigt mit Stift auf Laptop, die andere hält Tablet; auf Laptop Website mit danova Assistant, auf Tablet Dashboard sichtbar.

BITV_Kreis
WCAG oder BITV

Kurz gesagt: Die internationalen Richtlinien liefern die technischen Grundlagen, die BITV regelt deren Umsetzung in Deutschland. Wer seine Website nach diesen Standards gestaltet, erfüllt automatisch die Anforderungen der nationalen Verordnung.

Internationale Richtlinien: Technischer Standard für barrierefreie Webinhalte, entwickelt vom World Wide Web Consortium (W3C).

BITV: Deutsche Verordnung, die die internationalen Vorgaben in nationales Recht überführt und konkretisiert.

Geltungsbereich: Verbindlich für öffentliche Einrichtungen, während Unternehmen die internationalen Standards als technische Grundlage nutzen sollten.

Verbindung: Die BITV orientiert sich an den Richtlinien der WCAG 2.1 AA und überträgt deren Anforderungen auf deutsche Websites und Anwendungen.

EN_Kreis
WCAG oder EN 301 549

Kurz gesagt: Die internationalen Richtlinien definieren die technischen Grundlagen digitaler Barrierefreiheit, während die EN 301 549 diese auf europäischer Ebene konkretisiert und rechtlich verankert. Wer seine Website oder Anwendung nach diesen Standards entwickelt, erfüllt zugleich die zentralen Anforderungen der europäischen Norm.

Internationale Richtlinien: Weltweit gültiger Standard für barrierefreie Webinhalte, entwickelt vom World Wide Web Consortium (W3C).

EN 301 549: Europäische Norm, die die internationalen Vorgaben um Anforderungen für Software, mobile Anwendungen und Hardware ergänzt.

Geltungsbereich: Verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten und über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch in Deutschland gesetzlich verankert.

Verbindung: Die EN 301 549 orientiert sich an den Richtlinien der WCAG 2.1 AA und überführt diese vollständig in den europäischen Rechtsrahmen.

ADA_Kreis
WCAG oder ADA

Kurz gesagt: Die internationalen Richtlinien definieren die technischen Anforderungen an barrierefreie digitale Inhalte, während der ADA in den USA die rechtliche Grundlage dafür bildet. Wer seine Website nach diesen Standards gestaltet, erfüllt automatisch die zentralen Anforderungen des US-amerikanischen Gesetzes.

Internationale Richtlinien: Weltweit gültiger technischer Standard für barrierefreie Webinhalte, entwickelt vom World Wide Web Consortium (W3C).

ADA: Der Americans with Disabilities Act ist das US-amerikanische Gesetz, das Diskriminierung aufgrund von Behinderungen verbietet und digitale Zugänglichkeit als Teil der Gleichstellung definiert.

Geltungsbereich: Verbindlich für öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Organisationen in den USA, die digitale Dienstleistungen oder Inhalte anbieten.

Verbindung: Der ADA schreibt keine eigenen technischen Standards vor, orientiert sich jedoch in der Praxis an den Vorgaben der WCAG 2.1 AA, um digitale Barrierefreiheit sicherzustellen.

Barrierefrei nach WCAG 2.2: Schritt für Schritt zur inklusiven Website

Eine zugängliche Website zeichnet sich durch klare Strukturen, gute Lesbarkeit und intuitive Bedienung aus. Nutzerinnen und Nutzer sollen Inhalte unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Endgeräten oder unterstützenden Technologien vollständig erfassen können. Dazu zählen zum Beispiel Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Besonderheiten.

Checkliste: Schritte zur digitalen Barrierefreiheit

Inhalte logisch aufbauen: Eine gute Struktur ist die Basis. Überschriften müssen in der richtigen Reihenfolge ausgezeichnet sein (z. B. H1, H2, H3), Navigationselemente sollten eindeutig beschriftet und Menüführungen nachvollziehbar aufgebaut sein. Seiten mit klarer Gliederung erleichtern das Verständnis und die Orientierung, besonders für Nutzer von Screenreadern.

Bilder und Grafiken mit Alternativtexten versehen: Jeder visuelle Inhalt braucht eine textliche Beschreibung, damit Screenreader den Zweck des Bildes vermitteln können. Ein Beispiel: „Frau liest auf einem Laptop“ ist hilfreicher als „Bild1.jpg“. Diagramme oder Infografiken sollten zusätzlich im Text erklärt werden.

Farbkontraste beachten: Texte und Bedienelemente müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben. Schwache Kontraste erschweren das Lesen, insbesondere für Menschen mit Sehschwächen. Auf unserer Kontrastseite wird erklärt, welche Kontrastverhältnisse empfohlen werden und wie sie sich prüfen lassen.

Tastaturbedienung sicherstellen: Alle Funktionen sollten ohne Maus nutzbar sein. Das bedeutet: Mit der Tabulator-Taste lässt sich durch Menüs, Links und Formulare navigieren. Buttons müssen einen sichtbaren Fokusrahmen erhalten, damit Nutzende immer wissen, wo sie sich auf der Seite befinden.

Medien barrierefrei gestalten: Videos sollten Untertitel oder Transkripte enthalten, Audiodateien benötigen eine schriftliche Zusammenfassung. Animationen oder automatisch startende Medien sollten pausierbar sein, damit sie niemanden ablenken oder überfordern.

Regelmäßig testen: Nur durch kontinuierliche Prüfungen bleibt eine Website langfristig zugänglich. Mit Tools wie dem danova Audit Web oder einem WCAG Checker lassen sich technische Barrieren erkennen und gezielt beheben. Zusätzlich sollten regelmäßig manuelle Tests durch geschulte Fachkräfte durchgeführt werden.

Stapel Gesetzesbücher im Vordergrund, dahinter Blatt mit Checkliste

Die Lösung: Einfach zur barrierefreien Website

Ihr Weg zur digitalen Barrierefreiheit

Die Umsetzung von Barrierefreiheit klingt oft kompliziert – muss sie aber nicht sein. Mit der richtigen Kombination aus Analyse, Technik und gezielten Maßnahmen wird Ihre Website schnell zugänglich:

1

Barrierefreiheits-Assistant

Unser Barrierefreiheitstool ermöglicht eine individuelle Anpassung Ihrer Website auf die spezifischen Bedürfnisse der Besucher. Benutzerfreundlich, ressourcenschonend und DSGVO-konform.

2

Barrierefreiheits-Audit Web

Eine detaillierte Prüfung zeigt, welche Barrieren auf Ihrer Website bestehen. Dabei orientieren wir uns an den WCAG und BITV-Anforderungen.

3

Rechtskonformität sichern

Durch gezielte Maßnahmen und Beratung stellen Sie sicher, dass Ihre Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht und für alle nutzbar ist.

Die WCAG: Die vier wichtigsten Fragen im Überblick

Was sind die WCAG und warum sind sie wichtig?  |   Internationale Richtlinien für digitale Barrierefreiheit

Die Web Content Accessibility Guidelines sind internationale Richtlinien für digitale Barrierefreiheit. Sie definieren, wie Websites, Apps und digitale Anwendungen gestaltet werden müssen, damit sie von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von Einschränkungen oder technischen Hilfsmitteln. Diese Vorgaben bilden die Grundlage für ein inklusives Internet und gelten weltweit als wichtigster technischer Standard für zugängliche Online-Inhalte.

Wer muss die WCAG einhalten?  |   Alle die digitale Inhalte bereitstellen

Die Richtlinien für digitale Barrierefreiheit gelten für alle, die Online-Inhalte oder digitale Dienste bereitstellen. Besonders betroffen sind öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen im Internet anbieten. Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind diese Anforderungen in Deutschland seit dem 28. Juni 2025 für viele digitale Angebote verbindlich. Doch auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben profitieren Organisationen von zugänglichen Websites, durch höhere Nutzerfreundlichkeit, bessere Auffindbarkeit und eine größere Reichweite.

Was ist der Unterschied zwischen WCAG 2.1 und WCAG 2.2?  |   Ergänzende und neue Erfolgskriterien

Die WCAG 2.2 bauen auf der WCAG 2.1 auf und ergänzen diese um neue Erfolgskriterien. Der Fokus liegt dabei auf einer verbesserten mobilen Nutzung, klareren Navigation und größerer Bedienfreundlichkeit. Ziel ist es, die Barrierefreiheit weiter zu vereinheitlichen und den Zugang zu digitalen Inhalten für alle Nutzergruppen zu erleichtern. Websites, die den WCAG 2.2 entsprechen, erfüllen automatisch auch die Vorgaben der WCAG 2.1 und 2.0.

Wie kann eine Website barrierefrei nach WCAG 2.2 werden?  |   Wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust

Barrierefreiheit beginnt mit einer Analyse bestehender Inhalte und Strukturen. Eine Website nach WCAG 2.2 sollte logisch aufgebaut, per Tastatur bedienbar und visuell klar erkennbar sein. Bilder benötigen Alternativtexte, und Texte sollten sich gut vom Hintergrund abheben. Regelmäßige Überprüfungen mit einem WCAG Checker oder durch manuelle Tests stellen sicher, dass die Barrierefreiheit langfristig gewährleistet bleibt.