Das BFSG erklärt

Digitale Barrierefreiheit als Chance

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und betrifft fast jeden Internetauftritt. Dennoch sind viele Webseitenbetreiber nicht ausreichend informiert. Dabei können Sie mit dem richtigen Plan nicht nur schnell gesetzeskonform werden, sondern auch von einer Reihe an Vorteilen profitieren. Wir zeigen Ihnen wie das geht.

Verbesserung der SEO und somit der Sichtbarkeit

Steigerung der Besucherzahlen und somit der Umsätze

Verbesserung der Kundenzufriedenheit durch bessere Bedienbarkeit

Barrierefreiheit ist Pflicht seit Juni 2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote wie Websites, Apps und Online-Shops barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe an den sich immer stärker verbreitenden, digitalen Inhalten zu ermöglichen.

Diese Vorgaben fördern eine inklusive digitale Landschaft, in der alle Nutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen haben sollen.

Unternehmen_Gemeinsam

BFSG: Wer muss barrierefrei werden?

BFSG-Pflicht: Für wen gilt das Gesetz?

Das Gesetz betrifft in erster Linie Unternehmen und Organisationen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören vor allem Betreiber von:

Webseiten und Onlineshops

Apps und Online-Diensten

Online-Banking und selbstbedienbaren Systemen

Wichtig! Sobald sich eine Dienstleistung oder ein Produkt an den B2C-Markt richtet, besteht eine Pflicht zur Umsetzung des BFSG. Auch wenn ansonsten nur der B2B-Markt im Mittelpunkt steht.

BFSG-Ausnahmen: Wer ist von der Pflicht befreit?

Es gibt aber auch Ausnahmen. Unternehmen auf die alle folgende Punkte zutreffen, sind von der Erfüllung des BFSG ausgenommen:

  • Insgesamt weniger als 10 Mitarbeiter,

  • Einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro,

  • Und Unternehmen, deren Angebote sich ausschließlich an B2B Kunden richten.

Wichtig! Sollte nur ein Kriterium nicht erfüllt werden, gilt die Pflicht zur Erfüllung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

Was passiert, wenn Sie nicht handeln?

Nicht barrierefreie Websites und Webshops sind nicht nur ein Ausschluss für Menschen mit Behinderungen - sie bergen auch rechtliche und wirtschaftliche Risiken:

  • Abmahnungen & Bußgelder: Verstöße gegen die Barrierefreiheitsrichtlinien können rechtliche Konsequenzen haben.

  • Imageverlust: Eine nicht barrierefreie Website wirkt unprofessionell und schreckt potenzielle Kunden ab.

  • Eingeschränkte Reichweite: Mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung – eine riesige Zielgruppe, die verloren geht.

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Wie Sie durch barrierefreiheit profitieren können

Wachstumsmöglichkeit  |   Mehr Besucher - Mehr Umsatz

Mit einem barrierefreien Internetauftritt erhöhen Sie die Besucherzahlen, erschließen eine breitere Zielgruppe für Ihr digitales Angebot und steigern insbesondere in Online-Shops Ihre Umsätze. Gleichzeitig verbessern Sie Ihre Platzierung in Suchmaschinen und stärken Ihr professionelles Image.

Marktchance  |   Neue Zielgruppen

Barrierefreiheit macht Ihre Website für viele Menschen leichter nutzbar. Dazu gehören Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere Nutzer. Je einfacher Ihre Seite zugänglich ist, desto mehr Menschen können Sie erreichen. Das sorgt für größere Reichweite, zufriedenere Besucher und bessere Marktchancen gegenüber Wettbewerbern.

Imagegewinn  |   Soziale Verantwortung

Wer seine Webseite barrierefrei gestaltet, zeigt Verantwortung und Weitblick. Sie machen deutlich, dass Ihnen Zugänglichkeit, Inklusion und Nutzerfreundlichkeit wichtig sind – Werte, die heute sowohl Kunden als auch Partner erwarten. Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, gelten als innovativ, modern und gesellschaftlich engagiert. Das steigert nicht nur Ihr Ansehen, sondern schafft auch Vertrauen und Sympathie bei bestehenden und neuen Zielgruppen.

Gesetzeskonformität  |   Abgestimmt auf WCAG und BITV

Mit unseren Barrierefreiheits-Lösungen erreichen Sie eine umfangreiche Zugänglichkeit Ihres Webauftritts. Dank unserer umfassenden Expertise stehen wir Ihnen in allen weiteren Bereichen zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und der Optimierung Ihrer Website nach den aktuellen BFSG-Standards.

Was muss ich tun?

Das BFSG verpflichtet Websitebetreiber dazu, ihren Internetauftritt gemäß den geltenden WCAG 2.2 Standards (Web Content Accessibility Guidelines) anzupassen. Diese Standards bestehen aus insgesamt 86 Kriterien in 13 Richtlinien, unterteilt in 4 Prinzipien. Diese beschreiben, welche Maßnahmen für unterschiedliche Elemente wie Bilder, Funktionen und Navigation notwendig sind, damit diese Barrierefrei zugänglich sind. Im folgenden zeigen wir ein paar Beispiele auf, welche Anpassungen die WCAG-Richtlinien vorschreiben:


Wahrnehmbarkeit der Inhalte
  • Alternativtexte für jedes Bild

  • Ausreichende Schriftgrößen und Kontraste

  • Ausblenden von bewegten Inhalten


Bedienbarkeit der Inhalte
  • Gut erkennbare Fokus-Indikatoren

  • Verständliche und bedienbare Navigation

  • Eindeutige und verständliche Linktexte


Je nach Webauftritt können hierfür mehr oder weniger Änderungen notwendig sein. Daher ist es ratsam vorab eine Analyse, beispielsweise in Form eines Audits durchzuführen. So erhalten Sie nach einem solchen Audit bei uns eine detaillierte Zusammenfassung darüber, welche Anpassungen speziell bei Ihrem Internetauftritt notwendig sind. Dabei profitieren Sie von unseren langjährigen Barrierefreiheits-Experten.

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Die Lösung: Einfach zur barrierefreien Website

Ihr Weg zur digitalen Barrierefreiheit

Die Umsetzung von Barrierefreiheit klingt oft kompliziert – muss sie aber nicht sein. Mit der richtigen Kombination aus Analyse, Technik und gezielten Maßnahmen wird Ihre Website schnell zugänglich:

1

Analyse & Audit

Eine detaillierte Prüfung zeigt, welche Barrieren auf Ihrer Website bestehen. Dabei orientieren wir uns an den WCAG und BITV-Anforderungen.

2

danova Assistant: Mehr als nur ein Tool

Unser Barrierefreiheitstool ermöglicht eine individuelle Anpassung Ihrer Website auf die spezifischen Bedürfnisse der Besucher. Benutzerfreundlich, ressourcenschonend und DSGVO-konform.

3

Rechtskonformität sichern

Durch gezielte Maßnahmen und Beratung stellen Sie sicher, dass Ihre Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht und für alle nutzbar ist.

Das bietet unser Audit

Audit_Pruefung
Prüfung nach höchsten Standards

Wir analysieren Ihre Website gemäß WCAG 2.2 A & AA sowie nach EU-Richtlinien wie der EN 301549 bis auf die Code-Ebene.

Audit_Bericht
Umfassender Audit-Bericht

Sie erhalten eine detaillierte Auswertung mit konkreten Handlungsempfehlungen, die Ihre Entwicklerteams direkt umsetzen können.

Audit_Maßnahme
Priorisierte Maßnahmen

Konzentrieren Sie sich auf die wichtigsten Barrieren und minimieren Sie so Ihren Aufwand und die Umsetzungskosten.

Häufige Fragen zu unserem Barrierefreiheits-Audit Web

Wir wissen, dass Barrierefreiheit ein komplexes Thema ist und Sie vielleicht noch offene Fragen haben. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Barrierefreiheits-Audit. Kompakt und verständlich. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Wird das Barrierefreiheits-Audit automatisiert durchgeführt?  |   Echte Handarbeit

Das Audit wird nur zum Teil automatisiert durchgeführt. Da jeder Internetauftritt anders ist, werden Audits bei uns von unseren Barrierefreiheits-Experten zum Großteil manuell durchgeführt. So haben Sie am Ende auch immer einen Ansprechpartner für mögliche Rückfragen zur Verfügung.

Wie teuer ist ein Barrierefreiheits-Audit?  |   Individuell nach Komplexität

Der Preis für ein Audit hängt stark von Ihrem Internetauftritt ab. Es gibt die Möglichkeit nur einzelne Seiten prüfen zu lassen, was sich vor Allem dann rentiert, wenn die einzelnen Unterseiten sehr ähnlich aufgebaut sind. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Einschätzung.

Bin ich nach dem Audit automatisch gesetzeskonform?  |   Maßnahmenanalyse

Ein Audit zeigt Ihnen einen möglichen Handlungsbedarf auf. Für den Fall, dass Handlungsbedarf besteht, bieten wir Ihnen im Rahmen des Audits spezifische Maßnahmen an, anhand derer Sie mögliche Probleme beheben können. Das Audit zeigt Ihnen also genau was Sie tun müssen um barrierefrei zu werden.

Nach welchen Richtlinien wird geprüft?  |   WCAG & EN301549

Die Prüfung basiert auf denen vom BFSG vorgegebenen Richtlinien nach WCAG 2.2 A & AA, sowie nach der EU-Richtlinie EN301549. Und sollte sich etwas an der Richtlinie ändern, passen wir unsere Prüfungen umgehend an die neuesten Standards an. Falls Sie bereits ein Audit bei uns gebucht hatten, informieren wir Sie zudem über gesetzliche Änderungen.

Zusammen eine

perfekte Einheit

Die Bedienhilfe auf Ihrer Seite

Der danova Assistant Advanced ist direkt auf Ihrer Website aktiv und stellt sicher, dass Ihre Besucher jederzeit problemlos auf unterstützende Funktionen zugreifen können. So wird die Nutzung Ihrer Seite erleichtert, ohne den Benutzerfluss zu unterbrechen.

Alles auf einen Blick

Ihr persönliches Dashboard bietet zusätzlich aktuelle Optimierungsempfehlungen, eine intuitive Nutzerverwaltung sowie hilfreiche Übersichten zum Status Ihrer Website. Bei Fragen oder Anregungen können Sie uns darüber einfach und schnell erreichen.

Zweigeteilte Illustration: Links eine Website mit aktivierten Funktionen des Widgets, rechts eine grafische Darstellung des Dashboards.

Häufige Fragen zu unserem Barrierefreiheits-Assistant

Wir wissen, dass Barrierefreiheit ein komplexes Thema ist und Sie vielleicht noch offene Fragen haben. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den danova Assistant. Kompakt und verständlich. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Für wen ist der danova Assistant geeignet?  |   Barrierefreiheit für alle, auch für Sie!

Das Tool ist ideal für Webseitenbetreiber, Online-Shops, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen. Egal ob Kleinunternehmen oder große Plattform – jeder profitiert von einem barrierefreien Internetauftritt.

Ist der danova Assistant dauerhaft kostenlos?  |   Bis zu 10.000 Seitenaufrufen

Ja, der danova Assistant Free ist dauerhaft kostenlos nutzbar – für bis zu 10.000 Seitenaufrufen pro Monat. Für größere Websites oder zusätzliche Funktionen bieten wir nach der Registrierung Upgrade-Möglichkeiten auf unseren danova Assistant Advanced und Professional an.

100% barrierefrei mit dem danova Assistant?  |   Ein wichtiger Schritt

Der danova Assistant ermöglicht dynamische Anpassungen wie Schriftgröße, Kontrast und Tastaturnavigation – individuell für die Nutzer. Damit ist er ein wichtiger Schritt zu mehr Barrierefreiheit. Nur mit einem professionellen Audit, wie unserem danova Audit Web – können Sie eine 100% barrierefreie Website sicherstellen. Wir prüfen Ihren Webauftritt und zeigen Ihnen auf, welche Maßnahmen noch nötig sind.

Wie schnell kann ich den danova Assistant integrieren?  |   Kein IT-Experte nötig

Sie brauchen keine großen IT-Kenntnisse: Einfach den bereitgestellten Code in Ihre Website einfügen – schnell, einfach und DSGVO-konform. So erhalten Sie in wenigen Minuten eine barrierefreiere Website.

Sie haben Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung?

Ob technische oder inhaltliche Fragen, wir sind gerne für Sie da. Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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